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Neufassung der Ökumene-Handreichung

Zusammen glauben

Was muss bei einem ökumenischen Gottesdienst beachtet werden? Wie können Paare in konfessionsverbindenden Ehen unterstützt werden? Fragen wie diese beantwortet die neue Ökumene-Handreichung im Bistum Würzburg.

Vor mehr als zehn Jahren erschien die erste Handreichung für die Ökumene. In der Zwischenzeit hat sich vieles verändert. Aus Pfarreien wurden zunächst Pfarreiengemeinschaften und dann Pastorale Räume. Außerdem ist die konfessionelle Landschaft vielfältiger als vor einigen Jahren.

Vielfältige Glaubenslandschaft

Neben evangelischen und katholischen Gesprächspartnern gibt es nun auch orthodoxe, orientalische und freikirchliche Gemeinden, die mit in den ökumenischen Fokus rücken. Diesen Gegebenheiten versucht die überarbeitete und neu aufgelegte Handreichung für die Ökumene gerecht zu werden.

Dr. Petro Müller, Ökumenereferent der Diözese, ist es wichtig, gerade in den neuen Verwaltungseinheiten der Pastoralen Räume bereits bestehende Beziehungen zu erhalten. „Es gibt gewachsene Verbindungen. Die Frage ist: Wie passen diese in die neuen Strukturen der Pastoralen Räume?”, sagt er. Bei dieser Frage soll die Handreichung eine Hilfe für die Gemeinden sein.

Erstmals ist der Handreichung eine Rahmenvereinbarung angefügt. Sie ist als Selbstverpflichtungserklärung zwischen christlichen Gemeinden zu verstehen. In der Vereinbarung wird festgehalten, welche ökumenischen Projekte gemeinsam umgesetzt werden, beispielsweise zu welchen Anlässen gegenseitig eingeladen werden soll und zu welchen Anlässen nach Möglichkeit ein gemeinsamer Gottesdienst gefeiert wird. Alle fünf Jahre soll dann überprüft werden, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Ökumenische Gottesdienste

Eine gewohnte Praxis sind ökumenische Gottesdienste. Nach katholischem Verständnis dürfen sie die sonntägliche Eucharistiefeier nicht ersetzen. Eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 1994 sieht vor, dass ökumenische Gottesdienste am Sonntag vom Generalvikariat genehmigt werden müssen. In vielen Gemeinden werden sonntags jedoch bereits Wort-Gottes-Feiern gefeiert, zu denen Christen anderer Konfessionen ebenfalls eingeladen werden können. Findet im Pastoralen Raum eine sonntägliche Eucharistiefeier statt, legt die Handreichung die Verantwortung für weitere ökumenische Wort-Gottes-Feiern in die Hände der Pfarrer.

Unterstützung für Ehepartner

Ein weiterer Brennpunkt ökumenischer Bemühungen sind konfessionsverbindende Ehen. Die Handreichung spricht bewusst von konfessionsverbindend und nicht etwa von konfessionsverschieden. Laut Müller soll so das Gemeinsame hervorgehoben werden. In der Handreichung heißt es: „Wünschenswert ist, dass die Ehepartner seelsorgliche Hilfe für ihr Glaubensleben erhalten.” Für Müller geht es vor allem darum, nicht aus dem Blick zu verlieren, dass ökumenische Familien ökumenisch leben können sollen. Als Beispiel nennt er die Sonntagspflicht, die es dem katholischen Part einer Ehe unmöglich macht, mit dem evangelischen Partner am Sonntag einen evangelischen Gottesdienst zu besuchen. Denn der katholische Partner müsste zusätzlich an einer katholischen Eucharistiefeier teilnehmen. „Das ist absolut realitätsfern”, weiß Müller. Daher sei es wichtig, dass Ehepaare wissen, dass sie in beiden Gemeinden willkommen sind, betont Müller.

Bei Themen wie diesen soll die Handreichung Hilfestellung bieten. Mit ihr soll ökumenisches Leben in den Gemeinden vor Ort gestaltet werden, um dem ökumenischen Grundsatz gerecht zuwerden, gemeinsam zu tun, was bereits gemeinsam möglich ist.     

Alexandra Thätner